Kita-Beiträge Troisdorf 2027: Neue Gebühren ab Januar

Kita-Beiträge Troisdorf 2027: Neue Gebühren ab Januar

9. Oktober 2026

Kita-Beiträge Troisdorf 2027: Zum 1. Januar ändern sich die Gebühren. Für Kinder unter drei Jahren, die Kindertagespflege und die Trogata steigen viele Monatsbeiträge. Gleichzeitig kommt eine zusätzliche Einkommensstufe bis 43.000 Euro hinzu. Für Familien besonders wichtig: Kinder, die bis zum 30. September drei Jahre alt werden, bleiben ab Beginn des im selben Kalenderjahr startenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Der Troisdorfer Stadtrat hat die neunte Änderung der Elternbeitragssatzung am 7. Juli 2026 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die neue Tabelle betrifft Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, städtische Hortgruppen und die Offene Ganztagsschule in Troisdorf, die als Trogata bekannt ist.

Die bisherige Beitragsfreiheit bis 37.000 Euro Jahresbruttoeinkommen bleibt bestehen. Neu ist eine Stufe von mehr als 37.000 bis 43.000 Euro. Für Familien in dieser Spanne wird damit nicht sofort der bisherige Beitrag der nächsthöheren Stufe fällig. Oberhalb von 43.000 Euro steigen die Monatsbeträge gegenüber der derzeitigen Tabelle.

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Monatsbeiträge für U3-Betreuung. Maßgeblich ist stets der individuelle Bescheid der Stadt.

Kita-Beiträge Troisdorf 2027 für U3-Kinder

Jahresbruttoeinkommen25 Stunden35 Stunden45 Stunden
bis 37.000 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
über 37.000 bis 43.000 Euro75 Euro113 Euro173 Euro
über 43.000 bis 49.500 Euro105 Euro158 Euro242 Euro
über 61.500 bis 73.500 Euro179 Euro268 Euro411 Euro
über 85.500 bis 100.000 Euro267 Euro402 Euro617 Euro
über 140.000 Euro368 Euro552 Euro847 Euro

Ein Vergleich macht die Erhöhung greifbar: In der Einkommensstufe bis 49.500 Euro steigen die U3-Beiträge von derzeit 100, 150 oder 230 Euro auf 105, 158 oder 242 Euro – je nach gebuchtem Betreuungsumfang. In der höchsten Stufe werden statt 350, 525 oder 805 Euro künftig 368, 552 oder 847 Euro fällig.

Für Kinder über drei Jahren gilt die in der Satzung festgelegte Beitragsfreiheit: Wer bis zum 30. September das dritte Lebensjahr vollendet, wird ab Beginn des im selben Kalenderjahr startenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung von Elternbeiträgen befreit. Kosten für Verpflegung können trotzdem zusätzlich anfallen.

Neue Trogata-Beiträge und Geschwisterregel

Auch die Trogata-Beiträge steigen. Bis 37.000 Euro Jahresbrutto bleibt der Beitrag bei 0 Euro. In der neuen Stufe bis 43.000 Euro werden 75 Euro monatlich fällig. Bis 49.500 Euro steigt der Beitrag von derzeit 94 auf 102 Euro, bis 61.500 Euro von 149 auf 161 Euro. In der höchsten Stufe über 120.000 Euro sind ab Januar 232 statt 204 Euro vorgesehen.

Neu geregelt ist außerdem ein Sonderfall für Geschwister: Besucht ein erstes Geschwisterkind die Trogata, werden abweichend von der allgemeinen Geschwisterregel 50 Prozent des jeweiligen Regelbeitrags verlangt. Die Beitragsfreiheit für Kita-Kinder ab dem in der Satzung bestimmten Alter bleibt davon unberührt. Weil Familienkonstellationen unterschiedlich sind, sollte die konkrete Einstufung direkt mit dem Jugendamt geklärt werden.

Welches Einkommen zählt?

Die Satzung versteht unter Einkommen grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Bestimmte steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen können hinzugerechnet werden. Kindergeld bleibt außen vor; auch beim Elterngeld gelten Freibeträge. Für das dritte und jedes weitere Kind werden die vorgesehenen steuerlichen Freibeträge berücksichtigt.

Wer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, wird für die Dauer des Bezugs in die erste Einkommensstufe mit 0 Euro eingeordnet. Bei einer nicht zumutbaren Belastung sieht die Satzung außerdem einen möglichen teilweisen oder vollständigen Erlass auf Antrag vor.

Was Eltern jetzt prüfen sollten

  • Welches voraussichtliche Jahresbruttoeinkommen ist für 2027 maßgeblich?
  • Ändert sich der Betreuungsumfang auf 25, 35 oder 45 Wochenstunden?
  • Greift die Beitragsfreiheit wegen des Alters des Kindes?
  • Wie wirkt sich die neue Geschwisterregel bei Kita, Tagespflege und Trogata aus?
  • Sind zusätzliche Verpflegungskosten im Betreuungsvertrag geregelt?

Der Elternbeitragsrechner der Stadt Troisdorf zeigt derzeit noch die bis Ende 2026 geltenden Werte. Die aktuelle Elternbeitragssatzung und die bekanntgemachte Änderung zum 1. Januar 2027 liefern die rechtliche Grundlage.

Wer noch einen Betreuungsplatz sucht, findet bei Troisdorf Lokal ergänzend den Überblick zur Kleinkindbetreuung in Troisdorf und eine Orientierung zu Kitas im Stadtgebiet. Die älteren Beiträge sollten bei der Platzsuche immer mit den aktuellen Angaben der Einrichtungen abgeglichen werden.

Hinweis zum Beitragsbild: Das Beitragsbild wurde KI-gestützt erstellt und dient der redaktionellen Illustration. Es zeigt keine tatsächliche Situation oder ein konkretes reales Ereignis.

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