In Troisdorf sollen Menschen künftig gemeinsam mit der Urne ihres verstorbenen Haustieres beigesetzt werden können. Der Stadtrat hat dafür die Friedhofs- und Bestattungssatzung neu gefasst. Das Angebot ist für den Waldfriedhof und den Parkfriedhof vorgesehen – allerdings unter klaren Bedingungen.
Ein Tier kann nicht eigenständig auf dem kommunalen Friedhof bestattet werden. Möglich wird vielmehr eine Mensch-Tier-Bestattung in Troisdorf, bei der die Asche des Haustieres als zusätzliche Urne in ein menschliches Grab kommt. Ein aktueller WDR-Bericht hat das ungewöhnliche lokale Thema erneut aufgegriffen.
Mensch-Tier-Bestattung Troisdorf: Was beschlossen wurde
Nach der lokalen Berichterstattung zur neuen Friedhofssatzung darf die Tierurne künftig als Grabbeigabe zum Sarg oder zur Urne eines verstorbenen Menschen beigesetzt werden. Die Stadt reagiert damit auf den Wunsch von Menschen, die auch nach dem Tod mit einem langjährigen tierischen Begleiter verbunden bleiben möchten.
Vorgesehen ist die neue Möglichkeit auf zwei städtischen Friedhöfen:
- Waldfriedhof Troisdorf
- Parkfriedhof Troisdorf
Andere Troisdorfer Stadtteilfriedhöfe werden in der bisherigen Berichterstattung zu diesem Angebot nicht genannt. Wer eine konkrete Grabstätte plant, sollte deshalb direkt mit der Friedhofsverwaltung klären, welche Grabarten auf welchem Friedhof infrage kommen.
Die wichtigste Regel: Das Tier ist eine Grabbeigabe
Die Tierurne erhält keine eigenständige Grabstätte. Sie wird rechtlich und organisatorisch als Beigabe in einem menschlichen Grab behandelt. Daraus ergeben sich drei entscheidende Punkte:
- Die Asche des Haustieres muss sich in einer Urne befinden.
- Die Tierurne kann gleichzeitig mit dem verstorbenen Menschen oder später beigesetzt werden.
- Eine Beisetzung der Tierurne vor der menschlichen Bestattung ist nicht vorgesehen, weil dies einer alleinigen Tierbestattung entsprechen würde.
Es geht damit nicht um einen allgemeinen Tierfriedhof. Ermöglicht wird eine gemeinsame letzte Ruhestätte für einen Menschen und ein Haustier, dessen Asche zuvor getrennt aufbewahrt wurde.
Welche Tiere kommen infrage?
Die bislang öffentlich zugänglichen lokalen Informationen sprechen allgemein von verstorbenen Haustieren. Im Mittelpunkt stehen damit typischerweise Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere. Welche Nachweise für die Herkunft und Einäscherung der Tierasche verlangt werden, sollte vorab mit dem Bestattungsunternehmen oder der Troisdorfer Friedhofsverwaltung geklärt werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis weist bei Tierbestattungen grundsätzlich darauf hin, dass für Heimtiere besondere Ausnahmen vom allgemeinen Tierkörperbeseitigungsrecht gelten. Die neue Troisdorfer Regelung betrifft jedoch ausschließlich die Urne mit der Asche des Tieres als Beigabe zu einer menschlichen Bestattung.
Was kostet eine gemeinsame Beisetzung?
Eine eigene neue Pauschale wurde in der bisherigen Ratsberichterstattung nicht genannt. Dort heißt es, die Kosten richteten sich nach der bestehenden Troisdorfer Gebührensatzung für Urnenbestattungen.
Der tatsächliche Gesamtpreis hängt deshalb vom gewählten Grab, einer gleichzeitigen oder nachträglichen Beisetzung, den Leistungen des Bestattungsunternehmens und der Einäscherung des Haustieres ab. Eine pauschale Summe wäre ohne konkreten Fall irreführend. Verbindlich sind die jeweils aktuelle Friedhofsgebührensatzung und die individuelle Auskunft der Beteiligten.
Ist die Mensch-Tier-Bestattung bereits buchbar?
Der politische und satzungsrechtliche Weg ist nach der Ratsberichterstattung eröffnet. Die städtische Serviceseite zu Bestattungen beschreibt das neue Angebot derzeit jedoch noch nicht ausdrücklich im Detail. Interessierte sollten daher nicht allein aufgrund eines Medienberichts planen, sondern den aktuellen Umsetzungsstand direkt erfragen.
Die Troisdorfer Friedhofsverwaltung nennt Ansprechpartner für Beratung und Hilfestellung. In der Praxis übernimmt auch das beauftragte Bestattungsunternehmen die Abstimmung mit Stadt und Friedhof.
So lässt sich der Wunsch sinnvoll vorbereiten
- Wunsch schriftlich festhalten: Angehörige sollten wissen, dass eine gemeinsame Beisetzung gewünscht ist.
- Tierurne sicher aufbewahren: Stirbt das Haustier zuerst, darf die Urne nicht vorab allein im Menschengrab beigesetzt werden.
- Friedhof auswählen: Nach aktuellem Stand kommen Waldfriedhof und Parkfriedhof infrage.
- Grabart und Gebühren klären: Nicht jede Grabform muss automatisch geeignet sein.
- Bestattungsunternehmen einbinden: Es koordiniert normalerweise die erforderlichen Schritte mit der Stadt.
Für Angehörige können daneben ganz praktische Friedhofsfragen wichtig werden. Unser Beitrag zur Grabstein-Kontrolle in Troisdorf erklärt, wer bei beanstandeten Grabmalen handeln muss.
Warum das Thema in Troisdorf viele Menschen berührt
Haustiere sind für viele Menschen Familienmitglieder und über Jahre enge Alltagsbegleiter. Gerade ältere oder alleinlebende Menschen wünschen sich deshalb eine Form des Abschieds, die diese Verbindung berücksichtigt. Die neue Regelung erweitert die kommunale Bestattungskultur, ohne einen separaten Tierfriedhof einzurichten.
Wie groß die Bindung an Tiere in der Region ist, zeigt auch die Arbeit des örtlichen Tierschutzes. Aktuell suchen im Tierheim Troisdorf mehrere Langzeitgäste ein Zuhause.
Fazit: Neue Möglichkeit, aber Details vorher bestätigen lassen
Die Mensch-Tier-Bestattung in Troisdorf ist eine bemerkenswerte Erweiterung des lokalen Friedhofsangebots. Möglich werden soll die Beisetzung einer Tierurne im Grab eines Menschen – gleichzeitig mit der menschlichen Bestattung oder später. Wer diesen Wunsch hat, sollte ihn dokumentieren und Friedhof, Grabart, Unterlagen und Kosten frühzeitig mit der Stadt beziehungsweise einem Bestattungsunternehmen abstimmen.
Quellen: WDR Lokalzeit: Mensch und Tier Bestattungen in Troisdorf; Ratsbericht zur neuen Friedhofssatzung; Rhein-Sieg-Kreis: Tierbestattung.
Stand: 31. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle Friedhofs- und Gebührensatzung sowie die Auskunft der Stadt Troisdorf.
Hinweis zum Beitragsbild: Das Beitragsbild wurde KI-gestützt erstellt und dient der redaktionellen Illustration. Es zeigt keine tatsächliche Situation oder ein konkretes reales Ereignis.