Grundsteuer B Troisdorf 2026: Hebesatz steigt auf 640 Prozent

Grundsteuer B Troisdorf 2026: Hebesatz steigt auf 640 Prozent

16. September 2026

Die Grundsteuer B in Troisdorf 2026 ist für Eigentümerinnen und Eigentümer deutlich gestiegen: Seit dem 1. Januar gilt ein Hebesatz von 640 Prozent. Im Vorjahr waren es 535 Prozent. Der Stadtrat beschloss die neue Hebesatzsatzung am 5. Mai 2026; sie trat rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft.

Was zunächst wie eine reine Prozentzahl klingt, kann sich direkt auf die laufenden Kosten einer Immobilie auswirken. Entscheidend ist allerdings nicht allein der Hebesatz. Troisdorfer Eigentümer sollten deshalb ihren individuellen Bescheid prüfen und die neue Belastung nicht pauschal aus der prozentualen Erhöhung ableiten.

Grundsteuer B Troisdorf 2026: Was hat sich geändert?

Die Stadt Troisdorf hat den Hebesatz der Grundsteuer B für Grundstücke für 2026 auf 640 Prozent festgesetzt. Die offizielle Hebesatzsatzung der Stadt Troisdorf nennt außerdem 571 Prozent für die Grundsteuer A und 500 Prozent für die Gewerbesteuer.

Zum Vergleich: Für 2025 galt bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 535 Prozent. Damit steigt der Satz um 105 Prozentpunkte. Bezogen auf den Hebesatz entspricht das einer Erhöhung von rund 19,6 Prozent.

Warum Troisdorf den Hebesatz angehoben hat

Die Stadt hatte bereits im Januar auf die finanzielle Bedeutung einer Anpassung hingewiesen. Nach Angaben des städtischen Finanzmanagements hätte Troisdorf ohne eine Anpassung 2026 rund 4,2 Millionen Euro und ab 2027 jährlich etwa 5,5 Millionen Euro verloren. Hintergrund sind unter anderem die kommunalen Schlüsselzuweisungen des Landes, bei deren Berechnung auch die Steuerkraft einer Kommune eine Rolle spielt.

Im städtischen Haushalt 2026/2027 sind für 2026 rund 17,99 Millionen Euro Erträge aus der Grundsteuer B angesetzt. Für 2027 sind rund 18,21 Millionen Euro vorgesehen.

Was bedeutet die Erhöhung für Eigentümer?

Ein um 19,6 Prozent höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Grundsteuerrechnung gegenüber früher um genau diesen Prozentsatz steigt. Seit 2025 basiert die Grundsteuer auf den im Zuge der Grundsteuerreform neu festgestellten Werten. Die individuelle Belastung ergibt sich aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag und dem kommunalen Hebesatz.

Für Eigentümer ist deshalb der konkrete Bescheid entscheidend. Sinnvoll ist ein Vergleich mit dem Vorjahresbescheid: Stimmen Grundstück und Zuordnung? Welcher Messbetrag wurde zugrunde gelegt? Und ist die festgesetzte Jahressteuer rechnerisch nachvollziehbar?

So lässt sich die Grundsteuer grob einordnen

Die Jahresgrundsteuer ergibt sich grundsätzlich aus dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz. Bei einem unveränderten Messbetrag von beispielsweise 100 Euro ergäben 535 Prozent rechnerisch 535 Euro Grundsteuer; bei 640 Prozent wären es 640 Euro. Dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung und ersetzt nicht den individuellen Steuerbescheid.

Wer sich noch mit der Reform und der Entwicklung beschäftigt, findet in unserem älteren Beitrag zur Grundsteuer B in Troisdorf 2025 den direkten Vergleich zum Vorjahr. Für Kaufinteressierte ist außerdem unser Ratgeber zum Hauskauf in Troisdorf eine passende Ergänzung.

Grundsteuer gehört in die laufende Immobilienkalkulation

Für Eigentümer, Käufer und Kapitalanleger ist die Grundsteuer nur ein Bestandteil der laufenden Immobilienkosten. Zusammen mit Finanzierung, Versicherungen, Instandhaltung und weiteren Abgaben beeinflusst sie die tatsächliche monatliche Belastung. Gerade bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen lohnt sich deshalb eine Betrachtung der Immobilie als Ganzes statt einzelner Kostenpositionen.

Wer wissen möchte, wie sich Lage, Zustand und aktuelle Nachfrage auf den Marktwert einer Immobilie in Troisdorf auswirken, findet bei Wypior Immobilien – Immobilienmakler für Troisdorf Informationen zur Immobilienbewertung und zum Verkauf. Dabei handelt es sich um einen redaktionell passenden Hinweis auf ein verbundenes eigenes Angebot.

An wen können sich Troisdorfer bei Fragen wenden?

Für die Erhebung der Grundbesitzabgaben ist das Sachgebiet Steuern und Abgaben der Stadt Troisdorf zuständig. Bei Fragen zur Bewertung beziehungsweise zum Grundsteuerwert verweist die Stadt auf das zuständige Finanzamt. Eigentümer sollten daher zunächst prüfen, ob sich ihre Frage gegen die kommunale Steuerfestsetzung oder gegen die zugrunde liegende Bewertung richtet.

Fazit: Der Hebesatz der Grundsteuer B ist in Troisdorf 2026 von 535 auf 640 Prozent gestiegen. Für Eigentümer zählt jetzt vor allem der eigene Bescheid. Wer die Belastung nachvollziehen möchte, sollte Messbetrag, Hebesatz und Jahressteuer getrennt prüfen und die Grundsteuer bei Immobilienentscheidungen als laufenden Kostenfaktor berücksichtigen.


Hinweis zum Beitragsbild: Das Beitragsbild wurde KI-gestützt erstellt und dient der redaktionellen Illustration.

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